Fachschule für Sozialpädagogik (PIA)
Bildungsziel
Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt den Berufsabschluss:
„Staatlich anerkannte Erzieherin“/„Staatlich anerkannter Erzieher“.
Erzieher/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Heimen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in Ganztagsschulen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre, in denen fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt werden. Das Berufspraktikum zum Erwerb der staatlichen Anerkennung ist in die drei Jahre integriert.
Die Studierenden erwerben in der dualen Ausbildung eine vertiefte Allgemeinbildung sowie fundiertes fachliches Wissen und Können. Durch den Wechsel von Theorie und Praxis entwickeln Sie ihre berufliche Handlungskompetenz.
Aufnahmevoraussetzung |
Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsgangs von zweijähriger Dauer, z. B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in, Heilerziehungshelfer/in oder Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Gesundheit und Soziales, die in zwei Jahren neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln oder Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren oder Nachweis einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten als Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechenden Umfang. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes und ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis. und Nachweis eines Ausbildungsvertrages über drei Jahre |
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Dauer und Organisation |
3 Jahre, davon Theorie und Praxis integriert, am Ende des 3. Ausbildungsjahres folgt das Fachschulexamen und im Anschluss das Kolloquium
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Ausbildungsvergütung |
Die Auszubildenden werden in der Regel nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege bezahlt. |
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Abschluss | „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | Fachrichtungsbezogener Lernbereich | Differenzierungsbereich |
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Hinweise
Die Leistungen in der Praxis werden auf dem Zeugnis mit einer Note im Fach „Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ ausgewiesen.
Bei einer mangelhaften Leistung in diesem Fach ist eine Versetzung und/oder Zulassung zum Fachschulexamen ausgeschlossen. Die schulische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht. Die Studierenden werden durch Fachlehrer/innen am Praktikumsort betreut und beurteilt.
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Bitte setzen Sie sich mit der Bildungsgangleitung in Verbindung:
Frau Hausdorf
E-Mail: hausdorf[at]bk-dieringhausen.de
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