Fachschule für Sozialpädagogik (FSP)

Bildungsziel
Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt den Berufsabschluss:
„Staatlich anerkannte Erzieherin“/„Staatlich anerkannter Erzieher“.
Erzieher/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Heimen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in Ganztagsschulen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr findet fachtheoretischer Unterricht und insgesamt 16 Wochen Praktikum statt. Im 3. Jahr absolvieren die Studierenden das Berufspraktikum, welches mit einem Kolloquium abgeschlossen wird.
Die Studierenden erwerben in der Ausbildung eine vertiefte Allgemeinbildung sowie fundiertes fachliches Wissen und Können. Durch den Wechsel von Theorie und Praxis entwickeln Sie ihre berufliche Handlungskompetenz.
Bei mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften und zusätzlichen Kursen in Mathematik und Englisch kann die Fachhochschulreife erworben werden.
In Englisch muss dann eine schriftliche und ggf. mündliche Prüfung abgelegt werden.
Aufnahmevoraussetzung |
Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsgangs von zweijähriger Dauer, z. B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in, Heilerziehungshelfer/in oder Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln oder Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren oder Nachweis einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten als Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechenden Umfang. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes und ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis. |
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Dauer | 3 Jahre, davon 2 Jahre fachtheoretischer Unterricht, der mit einem Fachschulexamen endet. 1 Jahr fachpraktische Ausbildung (Berufspraktikum), das mit einem Kolloqium abgeschlossen wird. |
Abschluss | „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ und Fachhochschulreife, ggfs. Fachhochschulreife |
Praktika | 16 Wochen Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen. Die 16 Wochen Praktika werden in Blockpraktika abgeleistet. |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | Fachrichtungsbezogener Lernbereich | Differenzierungsbereich |
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Hinweise
Die Leistungen im Praktikum werden auf dem Zeugnis mit einer Note im Fach „Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ ausgewiesen.
Bei einer mangelhaften Leistung in diesem Fach ist eine Versetzung und/oder Zulassung zum Fachschulexamen ausgeschlossen. Das Berufspraktikum wird nach bestandenem Fachschulexamen in einer sozialpädagogischen Einrichtung abgeleistet. Die schulische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht. Die Studierenden werden durch Fachlehrer/innen am Praktikumsort betreut und beurteilt.
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Bitte setzen Sie sich mit der Bildungsgangleitungin Verbindung:
Frau Sayas
E-Mail: sayas[at]bk-dieringhausen.de
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