Schulordnung
Unser Berufskolleg ist ein Haus des Lehrens und Lernens, in dem die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen am Bildungsauftrag Beteiligten gepflegt wird.
An unserer Schule haben Jungen und Mädchen, Männer und Frauen die Chance, sich frei zu entfalten und zu entwickeln, indem wir ihnen einen Freiraum für ihre persönliche Entwicklung bieten. Dabei lassen wir uns von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt leiten.
Um diese Freiräume zu gewährleisten, wurden von den unterschiedlichen Schulgremien, wie Schulkonferenz, Lehrerkonferenz und Schülervertretung für die Bereiche
Leitlinien entwickelt.
Die Einhaltung dieser Leitlinien gewährleistet nicht nur die o.g. Enwicklungsfreiräume sondern garantiert auch einen reibungslosen Ablauf des alltäglichen Schullebens.
Schulgrundsätze
Wir sind eine humane Schule
Unser Berufskolleg ist ein Haus des Lehrens und Lernens, in dem die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen am Bildungsauftrag Beteiligten gepflegt wird.
An unserer Schule haben Jungen und Mädchen, Männer und Frauen die Chance, sich frei zu entfalten und zu entwickeln, indem wir ihnen einen Freiraum für ihre persönliche Entwicklung bieten. Dabei lassen wir uns von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt leiten.
Dem gesetzlichen Auftrag zur Förderung von Mädchen und Frauen fühlen wir uns verpflichtet.
Wir tolerieren die verschiedenen Kulturen durch Integration und Zusammenleben, indem alle Beteiligten die Schule als Gemeinschaft erleben. Wir fördern an unserer Schule Individualität und Verantwortungsbewusstsein.
Toleranz endet für alle Beteiligten dort, wo sie durch Disziplinlosigkeit, Rechtsbruch oder Gewalt in Gefahr gerät.An unserer Schule werden alle Fachbereiche und Bildungsgänge bei der Verteilung von Ressourcen gleichwertig behandelt.
Unsere Schule gibt Lernenden, Lehrenden, Sozialarbeitern/-innen und Mitarbeitern/innen der Verwaltung die Möglichkeit, den gegebenen und zukünftigen Gestaltungsspielraum der Schule für selbständiges Handeln und Schulentwicklung zu nutzen.
Wir sind eine leistungsorientierte Schule
Pädagogik und Unterricht
Pädagogik und Unterricht sind die zentralen Handlungsfelder unserer Arbeit als Leh-rende. Durch kontinuierliche Fortbildung sind wir zukunftsfähig.
Unsere pädagogische Arbeit vermittelt den Lernenden die notwendigen Schlüssel-qualifikationen und Handlungskompetenzen, damit sie für ihre Zukunft im beruflichen und privaten Bereich gerüstet sind.
Gleichzeitig befähigen wir unsere Lernenden zu lebenslangem Lernen, damit sie sich den ständig verändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich stellen können.
Damit Lernende ihre Persönlichkeit und Leistungsfähigkeit entwickeln können, gewähren wir ihnen Erprobungs-, Bewährungs- und Handlungsspielräume. Durch gezielte Maßnahmen werden leistungsstarke und leistungsschwache Lernende gefördert.
Beratung
Über die Vielfalt der angebotenen Bildungsgänge an unserem Berufskolleg werden Schülerinnen und Schüler nach Interesse und Leistungsfähigkeit beraten. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Lebensziele selbstbewusst zu verfolgen.
Schülerinnen und Schüler, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, erhalten durch Schulsozialarbeit die notwendige Unterstützung.
Kooperation
Unsere Schule pflegt die Zusammenarbeit mit allen am Bildungs- und Erziehungsauftrag beteiligten Institutionen, unter anderem mit den Ausbildungsbetrieben als dualem Partner sowie den Berufskollegs der Region.
Durch die Teilnahme an Schul- und Bildungsgangkonferenzen haben unsere Partner die Möglichkeit Anregungen und Kritik einzubringen; durch Zusammenarbeit und Abstimmungsprozesse entwickeln wir didaktische Jahrespläne und flexible Formen der Organisation von beruflicher Grund-, Fach- und Weiterbildung.
Organisation
Da Veränderungen in dem Wissen, den Tätigkeiten und Zielen sowie gesellschaftliche Ansprüche einen ständigen Druck ausüben, müssen auch Bildungseinrichtungen soweit wie notwendig reagieren.
Wir leisten dies, indem wir uns als lernende Organisation verstehen und in über-schaubaren Zeitabständen unsere Organisationsstrukturen überprüfen.
Wir sind eine selbstkritische Schule
Mit Hilfe von Evaluationskriterien, die im Schulprogramm entwickelt werden, erfolgt eine regelmäßige Analyse, Bewertung und Verbesserung unserer pädagogischen und organisatorischen Arbeit.
Wir verpflichten uns dem Ziel, die Qualität von Bildung und Erziehung zu entwickeln und zu sichern.
Hausordnung
Der Oberbergische Kreis hat als Schulträger in Gummersbach-Dieringhausen das Schulgebäude mit Inventar und Nebenanlagen für das Berufskolleg bereitgestellt. Diese Einrichtungen sind öffentliches Eigentum.
Um sie langfristig zu erhalten und eine sinnvolle Nutzung zu gewährleisten, haben Schulträger, Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gemeinsam diese Hausordnung ausgearbeitet. Dadurch soll ein möglichst störungsfreies Zusammenleben in der Schule gewährleistet werden. Für die Sauberkeit und pflegliche Behandlung aller Einrichtungen der Schule ist jede/r Einzelne mitverantwortlich. Das Hausrecht wird von der Schulleitung, den Hausmeistern und von den Lehrkräften wahrgenommen.
- Die schulischen Anlagen können nur innerhalb der von der Schulleitung oder vom Schulträger festgesetzten Zeiten benutzt werden. Für die Benutzung der Fachräume, der Labors, der Werkstätten und der Sporthalle gelten zusätzliche Regelungen! Darüber wird gesondert informiert. Vor dem Unterricht und während der Pausen haben sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof oder im Pädagogischen Zentrum aufzuhalten. Die Parkplätze, die Treppen und der Sporthallen- und Eingangsbereich sind keine Aufenthaltsbereiche. Aufsichtspflicht, Haftung der Schule und Versicherungsschutz erlöschen, wenn das Schulgrundstück verlassen wird.
- Bei An- und Abfahrt ist für alle Verkehrsteilnehmer insbesondere auf dem Schulgelände und der Ernst-Zimmermann-Straße neben der Beachtung der Verkehrsvorschriften besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Fahrzeuge der Schulbenutzer dürfen innerhalb des Schulgrundstückes nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen auf eigene Gefahr abgestellt werden. Alle Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Nach den jeweils gegebenen Bedingungen legt die Schulleitung besondere Parkregelungen fest, die bekannt gegeben werden.
- Alle Einrichtungen der Schule, wie z.B. Inventar und Lehrmittel, sind pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die leihweise überlassenen Schulbücher. In die Computer dürfen grundsätzlich nur die von der Schule beschafften Datenträger eingelegt werden; über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft. Die Computer und alle weiteren Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, etc.) werden nur zu schulischen Zwecken genutzt (keine private Nutzung). Beschädigungen sind den Lehrkräften, den Hausmeistern oder im Sekretariat zu melden; der Schulträger behält sich vor, ggf. Schadenersatz zu fordern.
- Das Schulgebäude und das Schulgrundstück sind sauber zu halten; dies bezieht sich besonders auf die Klassenräume, Flure, Treppenhäuser, Toiletten und Waschräume. Aber auch auf dem Außengelände stellen das Hinwerfen von Kaugummis, von Zigarettenkippen, das Müllwegwerfen und das Ausspucken auf den Boden eine unnötige Verschmutzung dar, die zu unterlassen ist. Papier und Abfälle gehören getrennt in die Papierkörbe und Abfallbehälter. Flaschen, Dosen u. ä. dürfen nicht auf Treppen und Flure und in Unterrichtsräumen abgestellt werden. Im Pausenbereich leisten die Klassen abwechselnd einen Reinigungsdienst. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
- Um den Unterrichtsbetrieb nicht zu beeinträchtigen, ist Lärm zu vermeiden; das gilt auch für den Fahrzeugbetrieb auf dem Schulgelände. – Schritt fahren! -
- Es gilt ein generelles Rauchverbot.
- In den Unterrichtsräumen dürfen Handys nicht betriebsbereit eingeschaltet sein.
Die Wegnahme von Gegenständen ist gem. § 53 Abs. 2 SchulG. NRW möglich. - Spiele um Geld, der Genuss von Alkohol oder sonstigen Drogen incl. Cannabis (§5 Kap. 2 CanG) und das Mitbringen von gefährlichen bzw. den Unterricht störenden Gegenständen (Waffen, Elektroschocker, Reizgase) sowie Gewaltvideos, -schriften o.ä. in das Schulgebäude und auf das Schulgelände sind untersagt. Der Konsum von Cannabis in Sichtweite sowie in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. Bei Verstößen werden unverzüglich die laut Schulgesetz möglichen Ordnungsmaßnahmen bis zum Schulverweis eingeleitet.
- Bei Unfällen im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück muss zur Wahrung versicherungsrechtlicher Ansprüche die Schulleitung unverzüglich benachrichtigt werden, wenn möglich unter sofortiger Einschaltung der Lehrkräfte. Sowie es sich nicht erkennbar um Bagatellfälle (in solchen Fällen hilft der Schulsanitätsdienst) handelt, soll im Hinblick auf etwa entstehende Unfallfolgen nach Möglichkeit ein Arzt hinzugezogen werden. Bei Notfällen ist der Notarzt durch das Sekretariat über die Tel. Nr.: 112 zu benachrichtigen. Für Unfälle auf dem Schulweg gilt sinngemäß das gleiche.
- Bei Feuer- und Katastrophenalarm sind die ausgehängten Verhaltensregeln zu beachten; die Lehrkräfte führen ihre Klassen über die ausgewiesenen Fluchtwege aus dem Gebäude auf die jeweiligen ausgeschilderten Sammelplätze.
- Besteht ein Verdacht auf strafbare Handlung, wie z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Rauschgifthandel o.ä., muss die Schulleitung unverzüglich benachrichtigt werden.
- Gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Sachen können nicht ersetzt werden. Deshalb dürfen Wertsachen jeder Art nicht unbeaufsichtigt bleiben. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
- Plakate, Aushänge, Bekanntmachungen u.a. dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung bzw. der Schülersprecher/innen oder der Verbindungslehrer/innen an den dafür vorgesehenen Stellen ausgehängt werden.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Haftpflicht bei Beschädigungen, Unfallverhütungsvorschriften) und ministerielle Vorschriften, insbesondere das Schulgesetz in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Hinweis auf § 47(8): Das Schulverhältnis endet, wenn die nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlen. Des Weiteren gelten die Regelungen zur Teilkonferenz Ordnungsmaßnahmen (SchulG NRW § 53).
- Für den Aufenthalt in den Toiletten gilt:
- Absolutes Rauchverbot
- Der Aufenthalt mehrerer Personen in einer Toilettenkabine ist nicht erlaubt
- Die Toiletten sind sauber zu halten
- Parkplatzregelung: Schülerparkplätze befinden sich auf allen Parkflächen unterhalb der Schranke. Alle Flächen oberhalb der Schranke sind für Schüler/innen gesperrt. Verboten ist: 1. Das Parken im Wendekreis, 2. Das Parken auf Schraffuren. Rettungswege sind freizuhalten! Schüler/innen, die auf Rettungs- und Zufahrtswegen parken bzw. andere Fahrzeuge zuparken, müssen mit dem Abschleppen ihres Fahrzeuges bzw. bei Fehlverhalten mit einem Befahrungsverbot auf dem Schulgelände rechnen.
Gummersbach-Dieringhausen, August 2024
Die Schulleiterin
Parkplatzordnung
Der Oberbergische Kreis stellt als Schulträger des Berufskollegs Dieringhausen den motorisierten Schüler/innen kostenlos Parkplätze zur Verfügung.
Schülerinnen und Schüler nutzen ausschließlich die Parkflächen unterhalb der Schranke an der ehemaligen Hausmeisterwohnung.
Sie beachten die Sonderregelungen zum Parken sowie die Beschilderung.
Zuwiderhandlung wird geahndet.
Schüler/innen, die auf Rettungs- und Zufahrtswegen parken bzw. andere Fahrzeuge zuparken, müssen mit dem Abschleppen ihres Fahrzeuges rechnen.
EDV-Richtlinien
A. Allgemeines
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen im
Rahmen des Unterrichts und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts.
Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.
Das Berufskolleg Oberberg gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung.
Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil B in
Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes.
B. Regeln für jede Nutzung
1. Passwörter
Alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten eine individuelle Nutzerkennung und verpflichten sich,
ihr Erstpasswort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können,
zu ändern. Ohne die Nutzerkennung und das Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich.
Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Nutzerin oder der Nutzer am PC abzumelden.
Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden die jeweiligen Nutzerinnen
und Nutzer verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort geheim gehalten werden.
Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt,
ist verpflichtet, dieses der Schule[1] mitzuteilen.
2. Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts
sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende
oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich
aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu
machen.
3. Datenschutz und Datensicherheit
Das Berufskolleg Oberberg ist in Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr
zu protokollieren und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach
einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt
nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen
Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts
von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
4. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes
sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen
davon, soweit sie in den Zusammenhang der IT-Ausbildung gehören, legt die raumverantwortliche
Lehrkraft fest. Lehrer- wie schülereigene Computer dürfen mit Sondererlaubnis der
Schulleitung an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch
Laden und Versenden von großen Dateien aus dem Internet, ist zu vermeiden.
5. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Hersteller zu
erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen
Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen
sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der
Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.
6. Nutzung von Informationen aus dem Internet und Intranet
Der Zugang zum Internet und zum Intranet darf nicht für private, sondern nur für schulische
Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch
anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der
schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet
verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen
noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung
von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu
beachten.
7. Versenden von Informationen in das Internet und Intranet
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet oder das Intranet
versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.
Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel
digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen
Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das
Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien
im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im
Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes
1. Nutzungsberechtigung
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht
gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können,
trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Alle Nutzerinnen und Nutzer
werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im
Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift , dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
D. Schlussvorschriften
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage
nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn
findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzerinnen
und Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren
oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich
verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug
der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Gummersbach, 2006-10-30
Der Schulleiter
[1] Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung festzulegen
und schulintern bekannt zu machen.