Bildungsgänge im Sozial- und Gesundheitswesen

Durch den Besuch der verschiedenen Bildungsgänge in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen können die allgemeinbildenden Abschlüsse Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife in Kombination mit beruflichen Qualifikationen oder Berufsabschlüssen erworben werden.

Bildungsgang Aufnahmevoraussetzungen Allgemeinbildender Abschluss Berufliche Qualifikation
Berufsfachschule Gesundheit, Erziehung und Soziales, Fachrichtung Gesundheitswesen (BGB) Erweiterte erster Schulabschluss Mittlerer Schulabschluss Berufliche Grundbildung
Berufsfachschule Gesundheit Erziehung und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege (BFK) Erster Schulabschluss Mittlerer Schulabschluss Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
Berufsfachschule Gesundheit Erziehung und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege (BKP) praxisintegriert Erster Schulabschluss Mittlerer Schulabschluss Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
Berufsfachschule Gesundheit / Erziehung und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege (PIA)

Erster Schulabschluss
und
Nachweis eines Praktikumsvertrags über zwei Jahre
sowie weitere Voraussetzungen

Mittlerer Schulabschluss Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
Berufsfachschule Gesundheit Erziehung und Soziales, Fachrichtung Sozialassistenz (BFS) Erster Schulabschluss Mittlerer Schulabschluss Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
Höhere Berufsfachschule Gesundheit, Erziehung und Soziales (HBS) Mittlerer Schulabschluss bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Versetzung in die Einführungsphase Fachhochschulreife Berufliche Kenntnisse
Fachoberschule Gesundheit, Erziehung und Soziales (FOS) Mittlerer Schulabschluss bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Versetzung in die Einführungsphase Fachhochschulreife Berufliche Kenntnisse
Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales (Erzieher/in AHR) GOS Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Versetzung in die Einführungsphase Allgemeine Hochschulreife Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)
Fachschule für Sozialpädagogik (FSP) Mittlerer Schulabschluss
und
Abschluss der HBS
oder
Abschluss der FOS
oder
Abschluss eines einschlägigen Berufes
(z.B. BFK)
Fachhochschulreife Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)
Fachschule für Sozialpädagogik (PIA) Mittlerer Schulabschluss
und
Abschluss der HBS
oder
Abschluss der FOS
oder
Abschluss eines einschlägigen Berufes
(z.B. BFK)
Fachhochschulreife Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)